Kooperationsveranstaltung mit der IHK

Was ist, wenn ich selbst ausfalle? Absicherung des eigenen Unternehmens!

v. l.: Constanze Dräger-Maier, Brigitte Wagner, Dr. Andreas Hildenbrand, Dr. Christina Eschenfelder, Sabine Philipp-Raquét, und Markus Runkel

Nur wenige Unternehmen haben Vorsorge für den Fall einer unvorhergesehenen Abwesenheit der Geschäftsführung getroffen. Lediglich knapp 50 Prozent haben eine Stellvertretung, die einen Ausfall auffangen kann. Dabei kann bereits eine 14-tägige Abwesenheit der Geschäftsführung für ein Unternehmen schwerwiegende Folgen haben. Soweit muss es aber nicht kommen, und mit etwas Vorsorge wird es dazu auch nicht kommen. Was kann ich tun? Welche Vorkehrungen treffen andere? Im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung von IHK Rhein-Neckar und Unternehmerinnenforum Neckar-Odenwald-Kreis e. V. erhielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Antworten auf diese Fragen und Tipps für die Praxis im Haus der Wirtschaft in Mosbach.

Was man tun kann, erläuterte IHK-Nachfolgeexpertin Constanze Dräger-Maier, indem Sie das Notfall-Handbuch für Unternehmen als möglichen Baustein der Absicherung vorstellte und somit in das Thema einführte. Im Unternehmen sei es am wichtigsten, zu regeln, wer bei Ausfall der Geschäftsführung zur Unterstützung heranzuziehen ist. Diese Person müsse vertrauenswürdig, qualifiziert und handlungsbefugt sein. Rechtsanwältin Dr. Christina Eschenfelder von der RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und IHK-Standortleiter Dr. Andreas Hildenbrand knüpften daran an, indem sie ihre Erfahrungen als Beispiele in einen Austausch einbrachten. Zentral sei eine Vorsorgevollmacht, in der geregelt ist, wer was tun darf.

Sabine Philipp-Raquét und Brigitte Wagner, die Vorsitzenden des Unternehmerinnenforums, und Dr. Andreas Hildenbrand sowie Markus Runkel, die Regionalbetreuer der IHK, freuten sich über den gelungenen Abend. „Im nächsten Jahr geht es weiter“, betonten alle.

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